Die Grippeschutzimpfung stellt die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen eine Influenzaerkrankung dar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza deshalb u. a. für alle Personen ab 60 Jahren, Personen jeden Alters mit erhöhter gesundheitlicher oder beruflicher Gefährdung, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Personen, die engen Kontakt zu Risikopersonen haben [1]. Laut Nationalem Impfplan ist das Ziel eine Durchimpfungsrate von 75 % bei älteren Menschen und Risikopersonen [2], welches in der Vergangenheit allerdings bei weitem nicht erreicht wurde. In der Saison 2019/2020 waren bundesweit lediglich 39 % der über 60-Jährigen gegen Influenza geimpft [3]. Mit dem Ziel, die Impfquote durch einen niederschwelligen Zugang zu erhöhen, hat der Gesetzgeber mit dem Masernschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, ab 1. März 2020 Grippeschutzimpfungen auch in Apotheken anzubieten. Apotheken bzw. ihre Organisationen konnten seither mit gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Modellvorhaben Verträge abschließen, die Grippeschutzimpfungen in Apotheken ermöglichen. Einen Überblick über die Modellvorhaben mit den jeweiligen Vertragspartnern gibt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. auf ihrer Webseite [4]. Ab der Saison 2022/2023 sollen Grippeimpfungen als Regelleistung flächendeckend in Apotheken durchgeführt werden dürfen. Die gesetzgeberischen Regelungen hierzu wurden mit dem Pflegebonusgesetz Ende Juni 2022 getroffen.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) hat die Möglichkeit, auf Basis seiner Datenbank mit Arzneimittelabrechnungsdaten die Abrechnung der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken auszuwerten. In den Modellvorhaben der verschiedenen Modellregionen wurden Sonderkennzeichen zur Abrechnung der Impfleistung definiert, welche auf den von den Apotheken ausgestellten Rezeptbelegen aufgedruckt wurden und anhand derer die entsprechenden Belege in den Abrechnungsdaten identifiziert werden können. Für die Grippesaisons 2020/2021 und 2021/2022 hat das DAPI die Häufigkeit der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken im Rahmen der Modellvorhaben quantifiziert.
In der Grippesaison 2020/2021 wurden in den vier Modellregionen in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und im Saarland bereits mehr als 1.400 durchgeführte Grippeimpfungen in Apotheken abgerechnet. In der darauffolgenden Saison 2021/2022 sind weitere Modellregionen hinzugekommen. In der Grippesaison 2021/2022 stieg die Anzahl an abgerechneten Grippeimpfungen in Apotheken auf über 5.500, sodass insgesamt seit Beginn der Modellvorhaben bundesweit etwa 7.000 Grippeimpfungen durchgeführt werden konnten. Die meisten Impfungen wurden in Apotheken in der Region Nordrhein vorgenommen. Aber auch in den Regionen Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe wurden insgesamt jeweils bereits etwa 1.000 Grippeimpfungen in Apotheken durchgeführt. Während in der Saison 2020/2021 am häufigsten die quadrivalenten Impfstoffe Influvac® Tetra und Vaxigrip Tetra® verimpft wurden, wurde im Folgejahr neben Influvac® Tetra am häufigsten der Hochdosis-Impfstoff Efluelda® eingesetzt.
[1] Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2022. Epid Bull 2022;4:3- 66 | DOI 10.25646/9285.2
[2] Nationaler Impfplan (NIP). 2012. https://www.nali-impfen.de/nali/nationaler-impfplan-nip-nationaler-aktionsplan-nap/ Accessed 30 Jun 2022.
[3] Rieck T, Steffen A, Schmid-Küpke N, Feig M, Wichmann O, Siedler A: Impfquoten bei Erwachsenen in Deutschland – Aktuelles aus der KV-Impfsurveillance und der Onlinebefragung von Krankenhauspersonal OKaPII. Epid Bull 2020;47:3-26 | DOI 10.25646/7658
[4] ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.. Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen. 2022. https://www.abda.de/themen/pilotprojekt-grippeschutzimpfungen/ Accessed 14 July 2022.