70 % der Olanzapin-Patienten erhielten im August 2008 Generikaverordnungen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 16. Dezember 2008 das zunächst für nichtig erklärte Patent für Olanzapin (Zyprexa®) des Pharmaherstellers Eli Lilly rechtskräftig wiederhergestellt. Mit diesem Urteil muss jeder Vertrieb von generischem Olanzapin eingestellt werden. Lilly vertreibt das Originalpräparat Zyprexa® seit 1996 und hatte auf den Wirkstoff Olanzapin ein europäisches Patent. Ursprünglich hätten die Schutzrechtsansprüche von Lilly noch eine Laufzeit bis 2011 gehabt. Jedoch im Jahre 2007 erreichten die beiden Unternehmen Egis Pharmaceuticals Ltd. und Neolabdas eine Nichtigkeitsentscheidung des europäischen Patents vor dem Bundespatentgericht. Ab November 2007 drängten verschiedene Generikahersteller mit eigenen Olanzapinpräparaten auf den deutschen Markt. Ab diesem Zeitpunkt erscheinen auch die ersten Olanzapin-Generikaverordungen in der DAPI-Datenbank. Von November 2007 bis August 2008 konnte das DAPI eine ausgeprägte Änderung des Verschreibungsverhaltens zugunsten der Olanzapin-Generika feststellen. Im August 2008 erhielten 70 % der Olanzapinpatienten Generikaverordnungen und nur noch 30 % Originalverordnungen (siehe Grafik). Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2008 müssen nun alle Generikahersteller jeden Vertrieb von generischem Olanzapin wieder einstellen. Damit sind alle Patienten, die seit 2007 ein Olanzapin-Generikum erhalten hatten, wieder auf das Original umzustellen. Diese Umstellung bedeutet für viele Patienten eine große Veränderung, die mit Unsicherheit verbunden ist. Der Apotheker nimmt eine wichtige Funktion bei der erneuten Umstellung von Generikum auf Original ein, indem er Fragen klärt und die Unsicherheit der Patienten mildert.