10.08.2015 (DAPI Zahl des Monats August 2015) BERLIN. Im Jahr 2014 wurden von den öffentlichen Apotheken in Deutschland 26 Millionen Fertigarzneimittel abgegeben, die der Kühlpflicht unterliegen.
Um die gleichbleibende Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels zu gewährleisten, ist eine sachgerechte Lagerung unabdingbar. Zahlreiche Arzneimittel bedürfen hierfür einer Lagerung bei maximal 8 °C. Hierzu gehören neben den meisten Impfstoffen, Insulinen und manchen Augentropfen auch Allergenextrakte zur spezifischen Immuntherapie sowie Blutprodukte. Insgesamt über 26 Millionen Packungen kühlpflichtiger Arzneimittel gaben die öffentlichen Apotheken in Deutschland im Jahr 2014 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Abgaben auf Privatrezept und für die Selbstmedikation wurden hierbei nicht erfasst. Gerade in der warmen Jahreszeit ist darauf zu achten, dass kühlpflichtige Arzneimittel nicht zu lange außerhalb der Kühlung aufbewahrt oder transportiert werden. Allgemein gültige Regeln, wie lange diese Produkte bei Raumtemperatur gelagert werden dürfen, gibt es jedoch nicht. Auch die meisten biotechnisch hergestellten Arzneimittel, sog. Biologicals, sind kühlpflichtig – rund 19 Millionen der abgegebenen kühlpflichtigen Arzneimittelpackungen waren Biologicals. Hierzu gehören zum Beispiel Insuline, rekombinante Impfstoffe sowie Antikörperzubereitungen, welche unter anderem bei Autoimmunerkrankungen wie Rheuma sowie in der Behandlung von Krebserkrankungen eingesetzt werden. Rund 8 Millionen der abgegebenen kühlpflichtigen Arzneimittelpackungen unterlagen der sogenannten Kühlkettenpflicht. Diese Arzneimittel dürfen auch während des Transports niemals die Kühlung verlassen. Beispiele hierfür sind Lebend-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder gegen Gelbfieber.
Zu beachten ist, dass nicht nur zu hohe Temperaturen Arzneimitteln schaden können. Auch beim Einfrieren kann die Wirksamkeit bestimmter Arzneistoffe abnehmen oder verloren gehen; die Entstehung toxischer Abbauprodukte sowie Schäden am Packmaterial mit der Folge von Verunreinigungen sind möglich. Beim Transport in Kühlboxen dürfen verwendete Kühlakkus daher auf keinen Fall mit dem Arzneimittel in Berührung kommen. Hinweise zur Lagerung finden sich in der Packungsbeilage eines Arzneimittels. Apotheken informieren Patienten in der Regel nicht nur über eine eventuell notwendige Kühlung, sondern bieten häufig auch Kühlelemente und Styroporboxen bzw. Kühltaschen für den Transport nach Hause an.