PZ / Am 1. Juli sind Regelungen für eine zentrale Verwurfsprüfung in Kraft getreten. Ab sofort können Apothekenrechenzentren damit die Prüfung der Abrechnungsfähigkeit von Verwürfen, welche bei parenteralen Zubereitungen in Apotheken anfallen, auf das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) als zentrale Prüfstelle auslagern.
Zum Hintergrund: Sofern ein Verwurf, zum Beispiel bei der Zytostatika-Herstellung, unvermeidbar ist, können Apotheken diesen seit 2010 mit den Krankenkassen abrechnen. Bisher prüfen die Rechenzentren, ob der Verwurf tatsächlich unvermeidbar war. Dafür werden aus den Datenlieferungen nach Paragraf 300 SGB V je Verordnungsblatt, Herstellungstag und Zeitpunkt verschiedene Informationen herangezogen. Dazu zählen die eindeutige Kennzeichnung des Herstellenden, die Anzahl der an diesem Tag aufgrund dieser Verordnung hergestellten applikationsfertigen Einheiten und die an diesem Tag für diese Verordnung verarbeiteten Teilmengen der verwendeten Fertigarzneimittel.
Soweit die Bedingungen erfüllt sind, wird der unvermeidbare Verwurf in den Abrechnungsdaten mit dem Merkmal »Verwurf geprüft« gekennzeichnet. Aber auch wenn das Kennzeichen »Verwurf geprüft« gesetzt ist, kann die Krankenkasse bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung weitere Prüfungen einleiten.
Die neue Regelung entlastet vor allem die Rechenzentren. Obwohl die Teilnahme grundsätzlich freiwillig ist, haben die meisten Rechenzentren bereits einen Vertrag mit dem DAPI abgeschlossen. Das Prozedere: Teilnehmende Rechenzentren leiten einen Verwurfs-Datensatz an das DAPI weiter. Dieses prüft ihn und versieht ihn mit einem Kennzeichen, welches das Prüfergebnis widerspiegelt. Den so geprüften Datensatz übermittelt das DAPI an die Rechenzentren zurück, die ihn wiederum zusammen mit der Monatsabrechnung für den Folgemonat an den jeweiligen Kostenträger weiterleiten.