"Von Dietmar Klöckner und Tilman Meys / Bislang war bei der Herstellung von parenteralen Zubereitungen unklar, wann die Krankenkassen einen nicht verwendeten Anbruch, den sogenannten Verwurf, bezahlen müssen. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich nun auf ein zentrales Prüfverfahren verständigt.
Künftig prüft das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) nach klaren Vorgaben alle Verwürfe bundesweit und kennzeichnet sie als berechtigt oder unberechtigt. Dieses Prüfergebnis haben die Krankenkassen anzuerkennen.
Bei der Herstellung von parenteralen Zubereitungen müssen häufig Teilmengen von hochpreisigen Präparaten verworfen werden, weil sich die Verordnungen nicht immer so bedienen lassen, dass nur vollständige Packungen zum Einsatz kommen. Weder Apotheke noch Krankenkasse wollen hierfür die Kosten tragen. Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich die beiden Parteien auf zwei Instrumente, mit denen die Prüfung von Verwürfen transparenter werden soll.
Listen mit Haltbarkeitszeit
Erstens wurden Listen erstellt, die einem Wirkstoff eine bestimmte Haltbarkeitszeit zuordnen. Diese Listen sind seit dem 1. März 2012 Teil der Hilfstaxe und von den Krankenkassen bei der Abrechnungsprüfung anzuerkennen. Zweitens verständigten sich die Vertragspartner darauf, dass eine dritte, unabhängige Stelle die von den Apotheken als abrechnungsfähig deklarierten Verwürfe prüfen soll.
Es blieb allerdings die Frage offen, wer die Prüfung übernehmen sollte. Man entschied sich für die Einrichtung einer einzigen zentralen Prüfstelle. Die Wahl fiel hierbei auf das DAPI, welches über die Fachkompetenz und das technische Potenzial verfügt und außerdem das Vertrauen aller an der Abrechnung Beteiligten genießt, also der Apotheker, der Krankenkassen und der Apothekenrechenzentren.
Im Zusammenspiel mit dem DAPI und den Apothekenrechenzentren wurden die Einzelheiten des Verfahrens festgelegt und über einen Zeitraum von mehreren Monaten getestet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase ist das Verfahren nun verbindlich in der Hilfstaxe verankert und seit dem 1. Juli 2014 in Kraft.
Seitdem übermitteln die Rechenzentren zunächst monatlich einen Datensatz an das DAPI, welcher eine pseudonymisierte Kennzeichnung des herstellenden Betriebs sowie Angaben zu den verworfenen Teilmengen enthält. Das DAPI fasst dann die angegebenen Verwürfe über alle Krankenkassen bezogen auf Fertigarzneimittelgruppe, minutengenaue Tageszeit und Hersteller zusammen. Auf dieser Basis und anhand der in der Hilfstaxe festgelegten Haltbarkeitszeiten für die einzelnen Wirkstoffe erfolgt die Prüfung, ob die Verwürfe unvermeidbar gewesen sind. Das Prüfergebnis wird mittels eines entsprechenden Kennzeichens im Datensatz abgebildet und über das Abrechnungszentrum an die Krankenkassen weitergeleitet.
Vorteile für alle Beteiligten
Das neue Verfahren bedeutet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Apotheken können künftig davon ausgehen, dass die Krankenkassen die vom DAPI als abrechnungsfähig gekennzeichneten Verwürfe anerkennen. Die Krankenkassen wiederum bekommen keine vermeidbaren und damit unwirtschaftlichen Verwürfe mehr in Rechnung gestellt. Und die Abrechnungszentren der Apotheken werden durch die Einschaltung des DAPI als zentrale Stelle entlastet. /"