Jede zwölfte Verordnung wurde den Patienten nach Hause gebracht
(Offenbach am Main, 29. März 2021) – Zwischen April und Dezember 2020 haben Apotheken in Hessen rund 1,9 Millionen Mal vom Arzt verordnete Arzneimittel zu ihren Patienten nach Hause gebracht. Dies entspricht 8 Prozent aller Verordnungen in Hessen in diesem Zeitraum, wie der Hessische Apothekerverband e.V. mit Verweis auf eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) mitteilt. Zusätzlich zu den Botendiensten, die im ersten Quartal 2020 geleistet, aber nicht erfasst wurden, dürften Apotheken weit über 2 Millionen Mal zu ihren Patienten gefahren sein, um sie zu versorgen.
„Der Botendienst ist ein besonderes Service-Angebot der Apotheken vor Ort“, berichtet Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV. „Sind Patienten nicht in der Lage, in ihre Apotheke zu kommen, kommt ein Mitglied des Teams zu ihnen.“ So bekommen auch Patienten, die ihre Wohnung nicht verlassen können, umgehend ihre dringend benötigten Arzneimittel persönlich gebracht. Dabei kann die Apotheke Fragen zur Anwendung direkt beantworten.
Mit Auftreten des Corona-Virus‘ stieg die Nachfrage nach Botendiensten im letzten Jahr schlagartig stark an. Indem die Apotheken ihr Angebot entsprechend anpassten, trugen sie dazu bei, das Infektionsrisiko ihrer Patienten maßgeblich zu senken. Seit April 2020 sieht der Gesetzgeber eine Aufwandsentschädigung je geleistetem Botendienst vor. Seit Oktober erhalten die Apotheken pro Botendienst netto 2,50€, die allerdings nicht kostendeckend sind, wie Apotheker Seyfarth weiß: „Im Durchschnitt kostet ein Botendienst rund 7€. Der Bringdienst bleibt also trotz der finanziellen Entschädigung ein Beitrag der Apotheken zum Gemeinwohl.“
Dabei haben hessische Apotheken mit durchschnittlich 39 Botendiensten je 1.000 GKV-Versicherten pro Monat überdurchschnittlich viele Botendienste erbracht. Bundesweit waren es im Mittel 30 Botendienste je 1.000 GKV-Versicherte und Monat und insgesamt im Zeitraum April bis Dezember 2020 fast 20 Mio. abgerechnete Botendienste.
Copyright: © Hessischer Apothekerverband e. V., Offenbach