"Die Weiterverarbeitung von Rezeptdaten für Marketingzwecke der pharmazeutischen Industrie ist aus Sicht des Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, nicht zulässig. „Das sind Sozialdaten, die einem besonderen Schutz unterliegen“, sagte Kiefer im Gespräch mit der Apotheker Zeitung (AZ). Zugleich begründete Kiefer als Vorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) die Auswertung von Rezeptdaten zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung und der Versorgungsforschung. [...]"
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