Die oralen COVID-19 Arzneimittel Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir) und Lagevrio® (Molnupiravir) hemmen die Vermehrung des Coronavirus SARS-CoV-2 und können bei rechtzeitiger Einnahme potentiell schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindern. Sie werden zur Behandlung von erwachsenen Patient*innen mit COVID-19 ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt [1,2].
Lagevrio® steht seit dem 3. Januar 2022 für ärztliche Verordnungen zur Verfügung, Paxlovid® seit dem 25. Februar 2022. Beide Arzneimittel können von öffentlichen Apotheken über den pharmazeutischen Großhandel bestellt werden. Für eine schnellere, unmittelbare Abgabe ist eine gewisse Bevorratung dieser Arzneimittel in der Apotheke möglich. Abgerechnet werden die Arzneimittel mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Für die Abgabe gab es zunächst ausschließlich den Weg über eine patientenindividuelle ärztliche Verordnung, welche in der Apotheke eingelöst und das Arzneimittel von dort an die Patientinnen und Patienten, ggf. per Botendienst, abgegeben werden konnte. Seit dem 18. August haben Haus- und bestimmte weitere Ärzt*innen zusätzlich die Möglichkeit sich mit bis zu fünf Packungen Paxlovid® zu bevorraten, indem sie das Arzneimittel per Verordnung ohne Versichertenbezug in der Apotheke bestellen. Ähnliches gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, welche bewohnerzahlabhängig bis zu zehn Packungen Paxlovid® aus der Apotheke bestellen und lagern dürfen, um das Arzneimittel im Bedarfsfall auf ärztliche Verordnung an erkrankte Bewohner*innen abgeben zu können. Für die Abrechnung mit dem BAS stellen die Apotheken in diesen Fällen einen Selbstbeleg aus.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat basierend auf seiner Datenbank mit Arzneimittelabrechnungsdaten die Anzahl an in öffentlichen Apotheken abgegebenen Packungen von Paxlovid® und Lagevrio® zu Lasten des BAS im Zeitraum Januar bis September 2022 ermittelt. Insgesamt wurden in den ersten drei Quartalen knapp 92.000 Packungen der beiden COVID-19 Arzneimittel abgegeben, rund 21.700 von Lagevrio® und 70.300 von Paxlovid®. Die Abgaben von Lagevrio® blieben über die Monate hinweg auf einem relativ konstanten Niveau zwischen 1.000 und 3.500 Packungen pro Monat (siehe Grafik). Bei Paxlovid® hingegen war bei Abrechnungen auf personenbezogene ärztliche Verschreibung seit Juli 2022 ein deutlicher Anstieg auf rund 14.000 Packungen im Monat September zu beobachten. Abrechnungen von Paxlovid® für die Bevorratung in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sind in der Datenbank erst seit September detektierbar. Rund 25.000 Packungen wurden in diesem Monat aus Apotheken für diesen Zweck abgegeben und abgerechnet.
[1] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Informationen zu Lagevrio® und Paxlovid®. www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/covid-19-arzneimittel.html Letzter Zugriff am 3.11.2022
[2] Fachinformation zu Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir) für Angehörige der medizinischen Fachkreise (Stand 18.10.2022) www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/paxlovid-fachinformation-fachkreise.html Letzter Zugriff am 3.11.2022