Im Jahr 2023 wurden 31,8 Mio. Packungen kühlpflichtige Arzneimittel in öffentlichen Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben.
01.07.2024 Gradl G

Arzneimittel können in unterschiedlichem Ausmaß temperaturempfindlich sein und potenziell ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie nicht im vorgeschriebenen Temperaturbereich gelagert und / oder transportiert werden. Eine ganze Reihe Arzneimittel können zwar bei Raumtemperatur transportiert werden, müssen aber im Kühlschrank gelagert werden. Kühlkettenpflichtige Arzneimittel müssen über die gesamte Lieferkette, d. h. vom Hersteller über den Großhandel und die Apotheke bis zur Anwendung am Patienten, ohne Unterbrechung, im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden [1]. Die diesbezügliche Beratung der Patienten beim Bezug kühlpflichtiger Medikamente hat also einen hohen Stellenwert.
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) hat untersucht, wie viele kühlpflichtige oder kühlkettenpflichtige Fertigarzneimittel (exkl. COVID-19-Impfstoffe) in den Jahren 2021 bis 2023 in öffentlichen Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wurden. Mit 31,8 Mio. Packung waren es im Jahr 2023 0,8 Mio. mehr als im Vorjahr und 0,9 Mio. mehr als im Jahr 2021. Der Anteil kühlpflichtiger Packungen an den Abgaben aller Fertigarzneimittel war jedoch seit 2021 vergleichbar geblieben (2021: 4,7 %; 2022: 4,5 %; 2023: 4,6 %). Am häufigsten wurden im Jahr 2023 Kühlartikel wie auch in den Vorjahren bei Antidiabetika, wie z. B. Insulinen oder GLP-1- Rezeptoragonisten (2021: 12,8 Mio., 2022: 12,8 Mio., 2023: 12,7 Mio. Packungen), bei Impfstoffen (2021: 5,6 Mio., 2022: 5,2 Mio., 2023: 5,2 Mio. Packungen) und bei Mitteln für die Behandlung obstruktiver Atemwegserkrankungen (2021: 3,0 Mio., 2022: 3,4 Mio., 2023: 3,7 Mio. Packungen) abgegeben. Für die Steigerung im Dreijahreszeitraum waren in erster Linie Mittel für die Behandlung obstruktiver Atemwegserkrankungen (+ 704 Tsd. Packungen, + 23 %), Immunsuppressiva (+ 314 Tsd. Packungen, + 24 %), Antibiotika zur systemischen Anwendung (+ 112 Tsd. Packungen, + 91 %) und Analgetika (+ 106 Tsd. Packungen, + 67 %) verantwortlich.


[1]    Faktenblatt ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Faktenblatt: Kühllagerung von Arzneimitteln, Stand Juni 2023 www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Faktenblaetter/Faktenblatt_Kuehllagerung.pdf , letzter Zugriff 18.04.2024