Bei Bedenken empfehlen Apotheken ihren PatientInnen besser geeignete Arzneimittel
(Offenbach am Main, 8. November 2021) Im Jahr 2020 haben Apotheken in Hessen rund 300.000 Mal pharmazeutische Bedenken bei der Versorgung mit Arzneimitteln geltend gemacht und besser geeignete Alternativen an ihre PatientInnen abgegeben. Auf diese Leistung weist der Hessischer Apothekerverband hin und verweist auf eine aktuelle Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes e. V. (DAPI).
Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, verweist darauf, dass der Austausch zwar nur in seltenen Fällen erfolgt – dann aber umso wichtiger ist: „Grundsätzlich geben die Apotheken die vorgesehen Arzneimittel ab. Wenn sich im Patientengespräch aber herausstellt, dass durch einen Austausch die PatientIn schneller versorgt oder zur Umsetzung ihrer Therapie besser motiviert werden kann, wählen die Apotheken die jeweils besser geeigneten Arzneimittel aus.“ Der Apotheker sieht hierin einen wichtigen Beitrag der Apotheken zu einer erfolgreichen Arzneimitteltherapie. Auch die Sicherheit der Therapie steigt, da viele Apotheken – im Gegensatz zu manchen Arztpraxen – die gesamte Medikation ihrer PatientInnen kennen: „Die Teams können dann mögliche Wechselwirkungen mit den übrigen Arzneimitteln erkennen und auf andere Arzneimittel ausweichen.“
Grundsätzlich sind die Möglichkeiten zum Austausch von Arzneimitteln aus anderen Gründen als pharmazeutische Bedenken sehr begrenzt – außer in Pandemiezeiten. Um Kontakte zu reduzieren, verfügen Apotheken seit letztem Jahr über mehr Verantwortung beim Austausch von Arzneimitteln. Sie dürfen nun andere Arzneimittel abgeben, die der jeweiligen Verordnung in Wirkstoff und -menge entsprechen. „Wenn Arzneimittel nicht vorrätig sind, können die PatientInnen dennoch zügig versorgt werden“, erläutert Seyfarth. Er wünscht sich, dass diese Regelung über die Pandemie hinaus Bestand hat: „Die Apotheken setzen die Regelungen verantwortungsvoll um, das Vertrauen in sie ist gerechtfertigt. Im Interesse der PatientInnen müssen die erweiterten Austauschregeln erhalten bleiben.“
In Hessen kam im Jahr 2020 bei 32 Mio. Verordnungen ein Austausch der Verordnung in Frage. Bei 303.000 Verordnungen machten die Apotheken pharmazeutische Bedenken geltend und gaben in der jeweiligen Situation besser geeignete Alternativen ab.
Copyright: © Hessischer Apothekerverband e. V., Offenbach